Geschäftsbedingungen des Hotel Am Schloss Aurich

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.

Der Gast erhält eine schriftliche Reservierungsbestätigung, wenn diese aus Zeitgründen noch möglich ist. Der Gast wird gebeten, die wichtigen Absprachen, insbesondere den Preis, sowie An- und

Abreisetag zu vergleichen.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welcher Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Verträgen, die mehr als 40 Tage vor Ankunft zustande kommen, ist jeder Vertragspartner berechtigt, ohne Angabe von Gründen durch einseitige Erklärung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, falls diese Erklärung dem anderen Vertragspartner spätestens vierzig Kalendertage vor dem vereinbarten Ankunftstag zugeht. Umfassen die Vereinbarungen mehr als 50 Übernachtungen je Veranstaltung/Buchung, so verlängert sich die vorgenannte Frist um 30 Tage.

3. Das “Hotel am Schloss” ist verpflichtet, bei unvorhergesehener Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast ein gleichwertiges Zimmer in einem gleichwertigen Haus anzubieten und bereit zustellen oder wenn dies nicht möglich ist, allgemeinen Schadenersatz zu leisten. Bei höherer Gewalt besteht keine Verpflichtung zum Schadenersatz. Das gleiche gilt für Tagungsräume. Gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz werden hiervon nicht berührt.

3.1. Das “Hotel am Schloss” haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 5.000 Euro), für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 1.500 Euro. Der Gast ist verpflichtet, Geld- und Wertgegenstände im Zimmertresor zu deponieren. Ist dies nicht der Fall, tritt keine Haftung ein. Wertgegenstände können auch an der Rezeption zur Aufbewahrung gegen Quittung deponiert werden.

4. Der Gast ist verpflichtet, den Preis zu zahlen, der bei der Bestellung vereinbart worden ist. Grundsätzlich gilt die jeweils gültige Preisliste des “Hotel am Schloss”. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verpflichtet sich der Gast folgenden Schadenersatz zu leisten:

a) bis 40 Tage vor Ankunft = keine Kosten

b) 39-30 Tage vor Ankunft = 30 % der vereinbarten Leistungen

c) 29-14 Tage vor Ankunft = 45 % der vereinbarten Leistungen

d) 13-0 Tage vor Ankunft = 90 % der vereinbarten Leistungen

Diese gilt insbesondere für Hotelzimmer, Tagungsräume sowie auch für besondere Arrangements (Tagungsarrangements, Wochenendprogramme, Kurzurlaub usw.) Das “Hotel am Schloss” ist nach Treue und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Tagungsräume nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Eine entsprechende Ausfallrechnung wird nach dem geplanten Abreisedatum erstellt und dem Gast unverzüglich zum Ausgleich übersandt. Stellt das “Hotel am Schloss” keinen Zahlungseingang fest, so behält es sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

5. Hat der Besteller mehrere Hotelzimmer reservieren lassen mit dem Vorbehalt, ggf. Zimmer in Anspruch zu nehmen (Kontingent), hat der Besteller die tatsächlich benötigte Anzahl der Zimmer und die Anzahl der Personen zum vereinbarten Termin, spätestens aber 14 Tage vor Ankunft zu melden. Mit Eingang der Meldung werden die übrigen Zimmer zur anderweitigen Vermietung frei. Kosten entstehen dem Besteller insoweit nicht. Erfolgt keine Meldung, geht das gesamte Kontingent zu Lasten des Bestellers. Nr. 4 gilt entsprechend.

6. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung eine Frist von mehr als 6 Monaten, so behält sich das “Hotel am Schloss” das Recht vor, Preisveränderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig von dem Zeitraum des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Gastes/Bestellers.

7. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gültigen Mehrwertsteuer.

8. Die Bezahlung des Zimmerpreises sowie zusätzliche Kosten (Telefon) erfolgt spätestens am letzten Tag des Aufenthaltes. Bei längeren Aufenthalten kann das “Hotel am Schloss” Abschlagszahlungen verlangen.

9. Für Sonderpreise und Leistungen, die vom “Hotel am Schloss”

lediglich ausgelegt werden sind Kreditkarten nicht akzeptiert.

10. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung

und sollten bis 18.00 Uhr in Anspruch genommen werden. Bei

späterer Anreise muss dies dem “Hotel am Schloss” mitgeteilt

werden. Am Tag der Abreise stehen die Zimmer bis 11.00 Uhr

zur Verfügung. Werden diese Zimmer über diesen Zeitraum

hinaus benötigt, bitten wir um vorherige Mitteilung. Es wird dann

ein reduzierter Tarif für die Nutzung am Tag berechnet.

11. Das Frühstück kann in der Zeit von 6.30 Uhr bis 10.00 Uhr

eingenommen werden. Am Wochenende und Feiertags von 7.00 Uhr bis 10.30 Uhr.

12. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die für Aurich zuständigen

Gerichte. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die durch

diese Geschäftsbedingungen nicht abgedeckten rechtlichen

Gegebenheiten durch die derzeit gültigen Bestimmungen und

Gesetze geregelt sind.

 

13. In die Sphäre des Gastes/Leistungsnehmers fallende Störungen

des reibungslosen Geschäftsbetriebes, der Sicherheit oder Rufes

des Hotels sowie im Falle höherer Gewalt, berechtigt das Hotel

zur fristlosen Kündigung. Das gilt auch, wenn das Hotel begründet

Anlass hat, dass derartige Störungen bevorstehen.

14. Der Leiter einer Veranstaltung im “Hotel am Schloss” gilt als ermächtigt, alle im Rahmen der Organisation erforderlichen Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Veranstalter abzugeben, es sei denn, der Veranstalter beschränkt die Vollmacht des Leiters durch eine schriftliche Erklärung, die dem “Hotel am Schloss” vor Beginn der Veranstaltung zugegangen sein muss.

15. Eine Änderung der Teilnahme für ein gemeinsames Essen muss

spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt

werden, anderenfalls wird mindestens die bestellte Zahl der

Gedecke in Rechnung gestellt.

 

16. Der Veranstalter übernimmt eine Mithaftung für die Bezahlung

etwaiger, von der Veranstaltung zusätzlich bestellten Speisen

und Getränke.

17. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung des “Hotel am Schloss”.

18. Sollte bei der Veranstaltung der Verzehr pro Person unter 30,00 €/Tag

liegen, so behält sich das “Hotel am Schloss” vor, eine Raummiete

zu erheben.

19. Für Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen

von Exponaten, die der Veranstalter in den Tagungsraum verbracht hat,

wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial

muss feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

19.1. Im Falle einer Veranstaltung obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung durch das “Hotel am Schloss” wird ausgeschlossen.

20. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des “Hotel am Schloss” gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die bei Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

21. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine evtl. Minderung kommt insoweit nur im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Einrichtungen entfallenden Mietzins in Betracht.